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Urteil vom 23. Juli 2015 des Bezirksgerichts Visp
Im Anschluss an das Unglück am Matterhorn wurde eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet. Die Behörden kamen zum Schluss, dass den Überlebenden weder eine Schuld noch ein Vergehen angelastet werden kann. Es wurde kein Verfahren eröffnet.
Archiv: Kantonsarchiv Wallis
Autor: Matthias Taugwalder
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Veröffentlicht in: Die Suche nach der Wahrheit