Urteil vom 23. Juli 2015 des Bezirksgerichts Visp
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Urteil vom 23. Juli 2015 des Bezirksgerichts Visp
Im Anschluss an das Unglück am Matterhorn wurde eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet. Die Behörden kamen zum Schluss, dass den Überlebenden weder eine Schuld noch ein Vergehen angelastet werden kann. Es wurde kein Verfahren eröffnet.
Archiv: Kantonsarchiv Wallis
Sitten
,
Wallis
,
Schweiz
Auteur :
Matthias Taugwalder
Copyright © 2015 by Matthias Taugwalder / CONCEPT360 GmbH. All rights reserved.
Dimensions Photo :
9.4
Mpixels (26,8 Mo décompressé) - 2501x3747 pixels (21.2x31.7 cm / 8.3x12.5 pouces à 300 ppp)