Im Anschluss an das Unglück der Matterhorn Erstbesteigung wurde eine Voruntersuchung eingeleitet, die die Umstände des Unglücks untersuchte. Die Behörden kamen zum Schluss, dass den Überlebenden weder eine Schuld noch ein Vergehen angelastet werden kann. Es wird kein Verfahren eröffnet.
Archiv: Matterhorn Museum, Zermatt